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Schinderhannes und kein Ende |
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Helmut Mathy
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| Das Julchen, die Geliebte des Schindershannes mit Sohn |
Aus Erzählungen meiner Großmutter väterlicherseits, die aus Erden stammte, wurde ich schon in früher Kindheit mit der Gestalt des Schinderhannes vertraut: mit einem einerseits gefährlichen, andererseits aber auch ,"edlen" Räuber, der so mußte ich schließen als sozial motivierter Täter gegen unmenschliche Verhältnisse und auch gegen die als despotisch empfundene fremde Besatzung aufbegehrt habe, ein wirklicher Freund der Armen und zudem ein angesehen - verwegener Kavalier gewesen sei, der auf manchen öffentlichen Bällen, Kirmesfeiern und Gastmählern seine Späße trieb und auch mit der Großmutter meiner Großmutter auf einem Fest in Bernkastel um 1800 das Tanzbein geschwungen haben soll.
"Unglaublich viel ist über Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, gesprochen und geschrieben, und ebensoviel ist gefabelt worden." So konnte man bereits in einer 1820 erschienenen "Gallerie der Verbrecher" lesen, und so ist es bis heute geblieben, was nicht zuletzt die vor einigen Monaten im Zusammenhang mit dem Heidelberger Skelett ausgelösten publizistischen Veitstänze belegen können.
Die literarische Bewältigung des Schinderhannes-Stoffes und seine Modellierung in der Dichtung mit ihren Höhepunkten bei Zuckmayer und nicht zu vergessen Clara Viebig in den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts und zumal die Käutnersche Verfilmung mit Curd Jürgens und Maria Schell in den Hauptrollen haben jedwede Beschäftigung mit dem real existierenden Schinderhannes zu einer esoterischen Marginalie gemacht nach dem Motto:
Was wäre der historische ,"Faust" ohne Goethe und seine Vorläufer und Epigonen? Doch das Stück von Zuckmayer will eben keine Analyse historischer Verhältnisse sein, sondern des Dichters Interesse gilt dem vital-anarchischen Räuberhauptmann, der kontrastreich herausgestellt, für das Gute und gegen das Böse antritt und eine märchenhafte ,"metapolitische Weisheit" verkündet.
Kann aber dort, wo die Dichtung so mächtig geworden, die Wahrheit über die Wirklichkeit des Schinderhannes überhaupt noch auf Interesse und unvoreingenommene Analyse hoffen? Wenn dieses Interesse geweckt werden soll, müßte man sich zunächst zu der These bequemen, daß dichterische Fiktion und Stoffbewältigung keine höhere, sondern eine andere Ebene der Daseins - Vergewisserung darstellen und von daher ein Ausspielen des Historikers gegen den Literaten und umgekehrt überflüssig erscheint.
Denn, um Karl Jaspers zu zitieren: "Unser wahrer Umgang mit der Geschichte ist ein Ringen mit der Geschichte. Die Geschichte geht uns an; was uns in ihr angeht, erweitert sich ständig. Und was uns angeht, ist damit schon eine gegenwärtige Frage des Menschen. Die Geschichte wird uns um so gegenwärtiger, je weniger sie Gegenstand ästhetischen Genusses bleibt. "Diesen Anspruch an eine Gestalt wie Schinderhannes anzulegen, erfordert freilich einen langen Atem: Man muß durch Übertünchunger und Verkleisterungen und durch das Gestrüpp der Spekulationen und Erfindungen sich dem wirklichen Kern zu nähern versuchen! Und der meisten Schinderhannes - Experten oder selbst ernannten Kennern, die von vornherein des Rätsels Lösung wußten, ist nicht selten in dünner werdender Luft der Quellen-Exegese der Atem ausgegangen, so daß trotz allen öffentlichen Interesses die eigentliche wissenschaftliche "Biographie" noch aussteht.
Doch kann dies keine Biographie im klassischen Sinne sein, weil bei ihrer Erarbeitung zunächst vergleichende Studien über das allgemeine Bandenwesen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zu treiben wären und die Hilfestellungen einer Geschichtsforschung angenommen werden müßten, die nicht mehr nur die großen Gestalten im Sinn Jakob Burckhardts, sondern auch die Außenseiter der Gesellschaft im Sinn von Eric Hobsbawm und der französischen Historiker-Schule der "Annales" unter die Lupe nimmt.
Dies ist bisher noch nicht gelungen, und auch neue Buch von Manfred Franke Schinderhannes (Claassen-Verlag, Düsseldorf 1984) kann dieses hochgesteckte Ziel nicht erreichen, obgleich der Autor durch seine volkskundliche Dissertation von 1958 und die Edition einer zeitgenössischen Quelle von 1802 ein exzellenter Kenner der Materie ist. Aber der Untertitel des neuen Werkes deutet schon darauf hin, daß zumindest der Verlag mehr auf Kundschaft denn auf Aufklärung spekuliert:
"Das kurze, wilde Leben des Johannes Bückler, neu erzählt nach alten Protokollen, Briefen und Zeitungsberichten". Und auch manche Zwischenkapitel zeigen bei aller Notwendigkeit, wissenschaftliche Ergebnisse in verständlicher Sprache zu veröffentlichen, denn doch zu große Konzessionen an den Publikumsgeschmack. Etwa: "Giftmord mit Aquavitae". Oder: "Von einer schönen Uhr, einem Bibelleser und einem verliebten Räuber"; "Liebe, Lüste, Leiden". Oder gar: "Ein lanker Räuberarsch, ein Weib in Männerhosen und danach Kaffeebesuch".
Dennoch: Das Buch von Franke übertrifft und überholt bei weitem die bisherigen Versuche. Es dürfte vor allem Curt Elwenspoeks zweimal aufgelegtes Werk vom "rheinischen Rebellen" mit seinen vielen Erfindungen im Gewand deren Halb-Wissenschaftlichkeit endgültig ad acta legen, das eben mehr einen Beitrag zur Geschichte des Rheinkampfes der zwanziger Jahre als einen zur Person und Wirkung des Johann Bückler darstellt. Eine zentrale Schwierigkeit hat Franke sich nicht anzugehen gescheut: quellenkritisch nach dem Wert und der Zuverlässigkeit der Voruntersuchungs-Protokolle zum spektakulären Mainzer Prozeß zu fragen.
Die Übertragung des Rotwelschen, das Schinderhannes und seine Bande gesprochen haben dürften, in die Amtssprache der Greffiers I- und juristischen Notabeln und von dort nicht selten in die französische Übersetzung: kurz um mehrere Transformationsprozesse und, Sprachfilter lassen die eigentliche Räuber- Wirklichkeit gewiß nicht leicht erfassen. Den, noch wird man, ohne auch im entferntesten der er Theorie anzuhängen, daß alles, was nicht in den Akten stehe, auch nicht in der Welt sei, nicht umhinkönnen, aus dieser zwar in manchem fragwürdigen, aber doch einzigartigen Quelle weiterhin mit Vorsicht die Schlüsse über die "67" Verbrechen des Schinderhannes und seiner Bande zu ziehen.
Man hat die Entstehung von Räuberbanden wie die des Schinderhannes mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches und der Phase seiner absoluten Instabilität vor und nach der Französischen Revolution in Verbindung gebracht, woraus eine öffentliche Unsicherheit resultiert habe, die von ehr- und friedlosen Leuten aller Art, von Zigeunern, landstreichend den Quacksalbern und Scharen von Bettlern, aber auch von vielen desertierten Soldaten und Landsknechten ausgenutzt worden sei. Denn sowohl im Nassauischen, wo der Schinderhann nes zur Welt gekommen sein soll, als auch im Hunsrück, an der Nahe und im Soon, wo sich sein Wirken und Treiben besonders intensiv entfalteten, sei es wegen vieler natürlicher Schlupfwinkel nicht leicht gewesen, die Räuberbanden einer schnellen und sicheren Justiz zuzuführen, obgleich der absolutistische Staat sich schon nach Kräften um die Hebung der Moral und die Aburteilung der Eigentumsdelikte bemühte.
In der Tat war dieses 18. Jahrhundert neben Aufklärung und geistigen Impulsen eine Zeit, in der die Ufer des Rheins von der Schweiz bis zu den Niederlandenvon jeher ein Zankapfel fast ununterbrochen den Kriegsschauplatz der holländischen, französischen, preußischen und kaiserlichen Truppen abgaben. Hatten gestern die Franzosen gesiegt, so konnte heute das Kriegsglück den Österreichern hold sein, morgen waren dann wahrscheinlich die Preußen wieder an der Reihe.Gesetz und Ordnung, Ehre und Moral wurden in diesen Kriegszügen weithin über den Haufen geworfen, die Wirren und Erschütterungen schafften den Nährboden für plündernde Landsknechte, Marodeure, Abenteurer, politische Hitzköpfe und Heißsporne, Hochstapler, Schieber, Diebe, Wegelagerer, Räuber und Halsabschneider.
Daß unter diesen Umständen so mancher junge Mensch, der in diese Zeit und Gegend hineingeboren wurde, auf die schiefe Bahn geriet, bedurfte oft nur eines leichten Stoßes mit dem Ellbogen, um ihn auf Abwege zu führen und zu illegalen Taten zu ermuntern.Vor solchem Hintergrund werden auch die Ausführungen verständlich, die ein ungenannter Zeitgenosse vor Beginn des Monsterprozesses gegen den Schinderhannes und seine Mitangeklagten am 24. Oktober 1803 niederschrieb:
"Dem wohlwollenden Freunde der Menschheit kann der Anblick dieser großen Zahl von Verbrechern und das harte Schicksal eines großen Teils derselben nichts anders als Bedauern und Betrachtungen über das Mangelhafte unserer gesellschaftlichen Verfassung erwecken. Die meisten derselben sind junge Leute, die während des Krieges und der schrecklichen Szenen, die er veranlaßte, ohne Unterricht und Erziehung aufwuchsen. Mehrere hat die bittere Armut, die Zerstörung jeder Nahrungsquelle durch den Krieg, oder auch nur die Furcht vor den Anführern der Räuberbande in eine minder strafbare Verbindung mit ihnen gebracht, wofür sie nun hart büßen.
Die Anarchie, welche in den Gegenden herrschte, die so lange der Schauplatz des Kriegs waren, die Lähmung der obrigkeitlichen Gewalt, begünstigte diese Menschen, auf dem Pfade fortzufahren, den sie einmal betreten hatten. Sie würden das Maß ihrer Verbrechen nicht so haben anhäufen können, wenn Ordnung, Friede und Ruhe im Lande geherrscht hätten. Dann würde man ihren Gewalttaten bald ein Ziel haben setzen können, und manche, welche jetzt auf dem Schafott bluten werden, hätten nach einer mildern Strafe ihrer Vergehungen wieder zu reuigen und rechtlichen Menschen werden können. " Und dann eine pädagogisch-psychologische Feststellung:
"Der Mensch ist das, was er ist, durch Erziehung, Unterricht und Beispiel; beides erstere fehlte ihnen ganz, und die Handlungen verheerender Soldaten waren ihnen kein edles Muster."Zur Zeit des Auftretens des Schinderhannes war das Räuberunwesen an beiden Ufern des Rheins durch Verbrechen und Gewalttaten mehrerer Banden von der Schweiz bis in die Niederlande hinein in voller Blüte und hat auch nach Verurteilung und Tod des Johannes Bückler keineswegs aufgehört:
Die turbulenten Zeitumbrüche von der Aufklärung über die Französische Revolution, die Rückeroberung, die abermalige zweite französische Besetzung und die Integration des linken Ufers in das französische Empire und die nach den Befreiungskriegen bis zur Neueinteilung des Gebietes nach dem Wiener Kongreß instabilen Zwischenverwaltungen, kurzum bisweilen über ein halbes Dutzend Regime und Kurswechsel innerhalb von gut zwei Jahrzehnten, ließen Begriff und Idee des Rechtes und seiner Anwendung offensichtlich immer mehr verblassen und ermatten.Weiter wird in der Ursachenkette für ein organisiertes Räuber- und Bandenwesen der territoriale Pluralismus besonders im Südwesten des Alten Reiches in Anschlag gebracht:
Ein Historiker des 19. Jahrhunderts hat statistisch exakt nachweisen wollen, daß es 1789, im Jahr der Französischen Revolution, just 1789 Territorien und Kleinstherrschaften auf dem Boden des Reiches gegeben habe, welche die Möglichkeiten genauer Kartographie bei weitem übersteigen. Freilich dürfte diese Zahl, wenn man die vielherrischen Gebiete und die wechselnden Ortsherrschaften hinzunimmt, eher viel zu klein als zu hoch berechnet sein.
Bei der Verfolgung von Räubern und der Auslöschung dieser Landplagen hätten sich, so der allgemeine Vorwurf, die Herrschaften der kleinen Territorien und Zwergstaaten nur selten in die Hände gearbeitet, so daß das einfache Überspringen eines Grenzbaches vor der Verfolgung durch den Nachbarstaat gefeit habe und aus diesem Grund auch die Räuber mit Vorliebe sich an den Grenzen betätigten und auf einsamen Höhen und in Mühlen zu Hause gewesen seien.Ob allerdings auch die "naive Justiz" der alten Zeit mit verantwortlich zu machen ist, wenn die Räuber ungeniert ihr Unwesen treiben konnten, mag dahingestellt bleiben. Freilich: In der Regel wurden die Verbrecher außer Landes gewiesen, abgeschoben; und es war nicht unwahrscheinlich, daß sie dort ihr Treiben in altem Stile fortsetzten.
Ein weiterer Grund, warum sich die Banden dem Zugriff von Polizei und Justiz relativ leicht zu entziehen vermochten, dürfte die auch weiten Teilen des Volkes unverständliche eigene Gaunersprache gewesen sein, die ein Gemisch von deutschen, italienischen, hebräischen und der Zigeunersprache entlehnten sowie jiddischen Ausdrücken darstellte.Biographie und Werk des Schinderhannes sind immer wieder auf ihre historischen, aber auch soziologischen und psychologischen Grundlagen durchforstet worden, um zu verbindlichen Auskünften über das Wesen dieses Mannes zu gelangen.
In seiner Jugend in der rauhen Umgebung beim Troß von Soldaten und herumvagabundierenden Gestalten lebend, begnügte er sich zunächst mit kleinen Diebereien und ging dann auf Pferdediebstähle über, kam nach etlichen Strafen, deren Vollzug dem modernen Gedanken der Resozialisierung keineswegs entsprach, immer tiefer auf kriminelle Abwege. Er wurde zu einem notorischen Dieb, dem die Rückkehr in eine modern gesprochen bürgerlich geordnete Welt nicht mehr gelingen sollte, weil es ihm bereits an der Fähigkeit gebrach, für seine Fehler und Verbrechen einzustehen.
Mit einem gewiß teilweise vorhandenen, aber subjektiv ausgerichteten Rechtsempfinden verband sich bei ihm eine gewisse Eitelkeit, die ihn veranlaßte, die soziale Ordnung und das menschliche Miteinander strikt zu mißachten.So wäre es verkehrt, den Schinderhannes etwa mit Michael Kohlhaas vergleichen zu wollen, von dem es hieß, "einer der rechtschaffensten und zugleich entsetzlichsten Menschen seiner Zeit" gewesen.
Auch ist er nicht vergleichbar mit Karl Moor, für den diese Erde mit ihren Bindungen und Gesetzen zum Gefängnis geriet und der gegen das tintenkleck sende Säkulum, d. h., eine schon damals ferlos und bedrückend empfundene Bürokntie aufmuckte: gegen den Schneckengang der Gesetze und gegen das "schlappe Kastrater jahrhundert" polemisierte, um sich selbst verwirklichen zu können.Dennoch bleibt die Frage im Raum, ob sich so etwas wie eine Gesamtkonzeption im Treiben des Schinderhannes, und sei sie noch so vage herausdestillieren lasse. Und da ist bezeichnend, daß er von den großen Raubüberfällen wegen denen er angeklagt wurde, doch die meisten gegen Juden verübt hat. Dies legt nun wirklich den Schluß nahe, daß er bisweilen seine Opfer nicht zufällig wählte. Trotz der napoleonischen Gesetzgebung, die in einen merkwürdigen Zwielicht bleibt, weil der Korse so philosemitisch nicht war, wie bisweilen aus der Gesetzgebung von 1806 bis 1808 heraus gelesen wurde, hatte das Licht der Aufklärung das die Emanzipation aus der Abgeschiedenheit mittelalterlicher Ghettos zu bewirker schien, mehr in intellektuellen Zirkeln denn in breiten Kreisen der Bevölkerung gezündet
Und ich habe wenig Zweifel am Realitätsgehalt der Aussage des Schinderhannes vor dem Mainzer Gericht bezüglich einer Tat vom Oktober 1800, wo er von einem Rentmeister Schüler spricht, der ihn aufgehetzt habe, den Juden von Merxheim, der die Bauern so plage, einmal zu bestehlen. Als Schinderhannes mit einigen seiner Gesellen diesen Vorschlag in die Tal umsetzen wollte, wurden sie von einer Polizeistreife überrascht, die sie zur Rede stellten.
"Ich antwortete ihnen frei" so Schinderhannes vor dem Gericht"daß wir den Juden bestehlen gingen, worauf sie uns ohne die mindeste Hindernis gehen ließen."Vielleicht mag es übertrieben sein, von einer leitenden Idee zu sprechen, sich an den Juden schadlos zu halten; aber mir scheint doch, daß hier, wenn überhaupt irgendwo, ein Motiv liegt, bei dem nicht wenige Landleute in ihren traditionellen Aversionen gegen die Viehhandelsjuden an den Taten dieses Räubers positive Züge entdeckt haben könnten.Aus dieser Erwägung allerdings schließen zu wollen, der vermeintliche Robin Hood des Hunsrücks sei ein sozialer Held und ein Vorkämpfer unterdrückter Bauern gewesen, selbst wenn er sich als solcher gefühlt haben mochte oder als einen solchen ausgab, um sein Treiben rechtmäßiger erscheinen zu lassen und sich als einen zu stilisieren, der sich gegen die anderen Ausbeutenden wende, ist unwahrscheinlich und kann jedenfalls nicht apodiktisch behauptet werden.
Daß freilich hier einer der wichtigsten Ansätze der Volksüberlieferung von jenem Schinderhannes liegt, der einen Krieg gegen Reiche, Juden und Franzosen führe, während die Obersteiner Handwerker und Hausierer nichts von ihm zu befürchten hätten, und daß zumal die Gerissenheit, Frechheit und der gewisse Humor bei seinem und der Bande Vorgehen auf den Beifall kleiner Leute spekuliert haben mögen, sagt noch nichts über eine sozialpolitische Gesamtkonzeption aus, die, wenn überhaupt, dann lediglich in Spurenelementen vorhanden gewesen sein dürfte.
Wie aus solchen vagen Hinweisen in der Volksüberlieferung dann allerdings einer werden konnte, der sich gewissermaßen als ein Werkzeug in der Hand der Vorsehung, ja als ein von Gott Gesandter fühlte, welcher ausgezogen sei, die Geizigen und die Reichen sowie die Verräter und Unterdrücker zu züchtigen; und wie fernerhin das Dämonische und Theatralische in den Mittelpunkt gestellt wurden: dies zu untersuchen wären die Germanisten und Volkskundler nicht nur befugt, sondern verpflichtet, um so an der Nahtstelle zwischen Realität und Wunschtraum und seiner Tradierung die genaue Einbruchstelle der Phantasie zu markieren.Zwischen Legende und Wahrheit, zwischen Historie und Wunschvorstellung schwankten immer wieder und werden noch lange das Bild und die Auffassung vom Schinderhannes schwanken!
Und es ist ja in der Tat so, daß dort, wo es an Quellen mangelt oder die herausgegebenen Quellen in Jahrzehnten an breiten Kreisen sozusagen vorbeifließen oder schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen werden, Dilettantentum und Scharlatanerie, ja bisweilen wissenschaftliche Hochstapelei ins Kraut schießen und sich eines Namens bemächtigen, um vordergründige oder hintergründige Ziele zu erreichen. So werden auch vielfach in den modernen Medien unter dem Deckmantel der Nostalgie oder der Stärkung des historischen Bewußtseins, die man heute für notwendiger hält als vor Jahrzehnten, mit einer ungeheuren Breitenwirkung Mutmaßungen und Spekulationen verbreitet, während die eigentlich auch erfolgende seriöse Forschung sich in dem Chor der Inkompetenten nur noch schwer Gehör verschaffen kann.
Es muß daher in bezug auf den wirklichen Schinderhannes als spätere Schönfärberei zurückgewiesen werden und bedeutete bisweilen lediglich ein Verteidigungs-Argument gegen die französische Justiz, daß die Bande etwa besonders darauf ausgewesen sei, die Reichen (modern: "Kapitalisten") auszunehmen. Sie hat zwar Reiche weidlich ausgenommen, aber auch viele Dutzende von "kleineren Dingern" gedreht, um es salopp auszudrücken. Dieses nachträglich ideologisch überhöhte und veredelte Motiv, den Reichen zu nehmen, um es den Armen zu geben, hat bei den spontanen oder minutiös geplanten Raubzügen keine nennenswerte Rolle gespielt.
Es müßte bei gegenteiliger Auffassung erst noch wirklich bewiesen werden, wo es auch nur einen Fall gab, bei dem Schinderhannes mit vollem Bewußtsein genommen habe, um Arme und sozial Benachteiligte glücklich zu machen.Natürlich wäre noch manches über den Prozeß des Schinderhannes auszuführen, über seine gesetzlichen Grundlagen, die Methoden des Verhörs und über die an ihm auf der staatlichen bzw. französischen Seite Beteiligten: über den Richter Rebmann, den Ankläger Keil, über die Biographie der Zeugen, ihre Gruppierungen, Mentalitäten und Glaubwürdigkeit: Dies mag an anderer Stelle geschehen und ist auch deshalb nicht erforderlich, weil es die Gesamtbeurteilung der Schinderhannes-Delikte nicht zu verändern vermag.
Dennoch bleibt merkwürdig, daß der Respekt vor den konkreten Rechtsgütern Leib und Leben, den Schinderhannes nicht hatte, den aber unsere Vorfahren bestimmt in ähnlichen Maßen wie wir heute besaßen, durch nostalgischliterarische Überhöhung außer Kraft gesetzt zu werden scheint. So macht sich, wie die Süddeutsche Zeitung am 30. November 1983 in ihrem Streiflicht richtig andeutete, in der verbreiteten Bereitschaft zur Räuberverehrung immer auch ein gewisses Heimweh nach dem Gestern bemerkbarnach jener Welt, in der ein kühnes Individuum scheinbar noch die Möglichkeit hatte, unliebsame Herrschafts- und Besitzverhältnisse aus eigener Kraft und sei es mit dem Ruf: Geld oder Leben!in ihr Gegenteil zu verkehren.Massenelend und Pauperismus, die Probleme deklassierter Schichten von Nichtseßhaften, Sozialbanditentum und nicht zuletzt auch der Versuch, aus wenigen Anhaltspunkten den Schinderhannes eventuell in sexualpathologischer Hinsicht deuten zu wollen: die weitere Forschung wird noch genügend Themen in diesem Zusammenhang anzupacken haben. Doch für eine nachträgliche Rehabilitation, wie sie immer wieder propagiert wird, besteht angesichts des für die damalige Zeit (im Vergleich zum Standard im Absolutismus) modernen, fast " rechtsstaatlich" zu nennenden Verfahrens kein Anlaß.
Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985
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Nachrichten an Franz - Peter Kropp