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Die Kirchenbuße in der Heimat |
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Günther Böse
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| Alter Stich von Traben-Trarbach |
Der Papst war so rücksichtsvoll, das kirchliche Bußprogramm erst zehn Tage nach der Abreise Lorettas am 4. Mai 1330 in einem Brief an den Bischof Adolf von Lüttich, einen der von Loretta gewünschten Bußverwalter, zu senden. Dieser, aus dem westfälischen Grafenhause von der Mark stammend, war dem Papst verantwortlich für den Vollzug der Kirchenbuße; er mußte die öffentliche Absolution in der Heimat Lorettas verkündigen und dem Papst beglaubigte Urkunden darüber zukommen lassen. Wann die beiden Bußwallfahrten stattgefunden haben, ist nicht feststeilbar; jedenfalls erfolgten sie nicht an den empfohlenen Feiertagen im Mai und Juni 1330.
Ebenso ist nicht der Ort belegt, der für den Bußgang Lorettas gewählt wurde. Disselnkötter vermutet ein abgeschiedenes Kloster in der Nähe der Starkenburg, entweder Himmerod oder Springiersbach. Trotz der engen Beziehungen zu Himmerod, das näher bei Trier und nicht auf sponheimischem Gebiet lag, spricht mehr für das Augustiner-Chorstift Springiersbach (bei Bengel) die Tatsache, daß auf der Starkenburg am 4. August von dem Kleriker Johannes Cyppart von Enkirch als Notar ein Akt über die Kirchenbuße aufgenommen wurde, bei dem drei Herren aus Springiersbach zugegen waren. Der Abt Eustachius von Springiersbach und Propst Otto von Ravengiersburg besiegelten den notariellen Akt. Zeugen waren die Kirchenherren Heinrich von Allenbach und Johannes von Wörresbach, der Kanonikus Matheus und der Laie Hermann Ziehe, beide aus Springiersbach. Es ist zu bezweifeln, ob die Gräfin alle ihr vorgeschriebenen Anordnungen auf ihrem Bußgang ausgeführt hat, wenn sie diesen überhaupt angetreten hat.
Der Bischof von Lüttich, der päpstliche Bußbeauftragte, scheint hier sehr großzügig verfahren zu sein, wie auch das Starkenburger Notariatsdokument zeigt. Darin sind die Weisungen des Papstes an den Bischof genau aufgeführt, aber über deren Ausführung, Teil oder Nichtvollzug wird nichts Näheres gesagt. Den beiden siegelnden Klostervorstehern genügte es, daß sich das die Absolution enthaltende päpstliche Schreiben in der Hand der Gräfin befand. So hatte Loretta wohl durch geschickte Hinhalte- und Verschleierungstaktik die öffentliche Buße weitgehend umgangen. Ebenso im Dunkeln liegt die befohlene Bußfahrt der 50 sponheimischen Wallfahrer nach Trier.
Bezeugt ist nur das Faktum, daß erst 1344, also 14 Jahre später, das Öl für die Hochaltarleuchter im Trierer Dom von Loretta und ihrem Sohn Johann III. gestiftet wurde. Aber die Bußaffäre war 1330 noch nicht abgeschlossen. Am 10. März 1331 reisten neun weitere sponheimische Helfershelfer beim Starkenburger Überfall zum Schloß Muhal bei Lüttich, um von Bischof Adolf absolviert zu werden. Heiderinc von Winningen, Henrich von Pünderich, Theoderich von Sleyden, Nikolaus von Allenbach, Wenzo genannt Goldegin, Hennekin gen. de Boos, Heinrich gen. Komkoifere, Konrad gen. Eydelman und Sifrid gen. Nus erhielten die Lossprechung mit der Auflage, sich in der Heimat im Minoritenkloster Merl (bei Zell) bei dem frommen Mönch Sibert der eigentlichen Buße zu unterziehen.Der Vollzugsbericht über die Absolution dieser Nachzügler enthält wiederum außer dem päpstlichen Schreiben mit dem Bußkatalog keine näheren Angaben, ob den Anordnungen im einzelnen gefolgt wurde. Damit ist das Kapitel über die Kirchenbuße Lorettas und ihrer Mittäter abgeschlossen. Als einzige echte Belege können nur das Starkenburger Notariatsinstrument vom 4. 8. 1330 und die späte Ölstiftung vom 13.12.1344 herangezogen werden. Die Frage aber, ob Loretta ihren Schuldverpflichtungen wirklich nachgekommen ist, kann nicht befriedigend beantwortet werden.
Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985
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