![]() |
|
Das Ende der Regentschaft, Loretta Herrin von Frauenberg |
|
Günther Böse
![]() |
| Burg Frauenberg |
Ein wichtiges Ereignis in der sponheimischen Geschichte, die Verbindung des Hauses Starkenburg mit den rheinpfälzischen Wittelsbachern, steht am Ende der über siebenjährigen Regentschaft Lorettas. Ihre Entpflichtung leitete die Verlobung ihres ältesten Sohnes Johann ein, der Ende 1330 sechzehn Jahre alt und nach sponheimischem Recht mündig wurde.
Da Johann sehbehindert warim hohen Alter trug er den Beinamen "der Blinde", vorher "der Edle" wurde die auserkorene Braut Mechthild (Metza), Tochter des Pfalzgrafen und Herzogs in Bayern, Rudolf I., in Bacharach im Beisein von 30 Grafen und Rittern durch den Ehevertrag am 28. 6. 1330 mit demjenigen Sohn Lorettas verbunden, der Landgraf werden sollte.
Die Braut erhielt von ihren Brüdern Rudolf II. und Ruprecht, dem späteren Kurfürsten von der Pfalz und Gründer der Universität Heidelberg, eine Mitgift von 6000 Pfund Heller. Loretta gelobte eidlich der künftigen Schwiegertochter als Wittum das Haus Birkenfels und eine Jahresgülte von 750 Pfund Heller oder die Hälfte der Starkenburg, und zwar das Corveyer Lehen, mit der gleichen Summe.
Da die Heirat die Vormundschaft Lorettas beendete, sicherte sie sich im voraus die Zustimmung der Wittelsbacher zu dem von ihr beanspruchten Altenteil, dem späteren Witwensitz Frauenberg mit 500 Pfund Heller Jahresrente, dazu noch 20 Fuder Weingülte, je 10 in Enkirch und Trarbach, außerdem den Brauweiler Hof St. Nikolaus in Reil und das väterliche Erbe des Grafen von Salm.
Für ihre jüngeren Söhne, die künftigen Domgeistlichen Heinrich und Gottfried, sah man je 500 Pfund Jahresrente vor, da schließlich doch Johann die Landesherrschaft und die Braut zufielen. Die Jungvermähltendie Ehe wurde ein Jahr später geschlossenstanden der Gräfin-Mutter in ihrer ersten Urkunde, dem Altenteilbrief vom 20. 9.1331, noch mehr als im Bacharacher Vertrag zu, statt der 20 Enkircher und Trarbacher Fuder nun die Weinbede und Weinzinsen im Kröver Reich, um die 24 Fuder. Vorher hatte Loretta noch am 31. 1. 1331 dem Kloster Ravengiersburg Mühlengefälle in Enkirch abgekauft.
Ein halbes Jahr später (13. 7. 1331) erklärten drei Gebrüder von Gulpe der Gräfin ihre Freundschaft, obwohl sie einen vierten Bruder längere Zeit gefangengesetzt hatte. Aus nicht bekannten Gründen verzichtete sie auf die Burg Herrstein als Alterssitz und wählte "Vrauwenberg die Burgh".
Zu dieser aus den Bännen Birkenfeld und Brombach herausgelösten Zwergherrschaft, dem späteren kleinen Amt Frauenberg, gehörten die Dörfer Tal-Frauenberg, Reichenbach, Ausweiler, Hammerstein, Nohen, Rimsberg und der Hof Winnenberg. Bereits am 27.12.1332 verlieh Kaiser Ludwig, der Onkel der Schwiegertochter Lorettas, Tal-Frauenbergwie auch Birkenfelddas Stadtrecht.Wahrscheinlich zog Loretta 1332 auf die Burg Frauenberg, die in einem Seitental der Nahe gegenüber dem heutigen Sonnenberg an einem bis dahin nicht bewohnten Platz lag.
Die Kurzbezeichnung Frauenberg, d. h. Burg der Herrin, kam erst später (1342) auf. Bekannt wurde sie durch Trithemius, der Loretta in der Sponheimer Chronik als Erbauerin anführt. Der dabei erwähnte Betrag des von Balduin erhaltenen Lösegeldes, des Baukapitals, ist mit 30 000 Goldgulden viel zu hoch angegeben; hier liegt wohl eine Verwechslung mit der Bürgschaftssumme für die Pfandburgen Cochem, Bernkastel und Manderscheid vor.
![]() |
| Grevenburg |
Von der Volksüberlieferung bereitwillig übernommen wurde auch die abwegige Behauptung Trithemius in den Hirsauer Annalen, Loretta habe der aus einem uralten, verfallenen Kastell im Soonwald errichteten Frauenburg diesen Namen gegeben zur Verewigung des weiblichen Triumphes. Ärgerlich ist aber die völlig irrige Angabe des Collaborators am Gymnasium in Trarbach, J. H. Röhde, der Loretta von dem Lösegeld die Grevenburg über Trarbach erbauen ließ.
Seit Röhde, dessen Irrtum Adam Storck 1818 übernommen und zusätzlich mit einem nächtlichen Ruinenspuk ausgemalt hat, machte der Volksmund aus der Grevenburg, d. h. Grafenburg, eine Gräfinburg. Stramberg hat schon voller Empörung die Trarbacher Frauenburg-Verwechslung korrigiert. In Wirklichkeit erbaute Lorettas Nachfolger Johann III., der 67 Jahre regierte, erst nach 1350 die Grevenburg als neue Residenz an Stelle der veralteten Starkenburg.
Die Birkenfelder Heimatforscher neigen heute auch der Auffassung Disselnkötters zu, daß die Frauenburg die Trutzburg Balduins, der "Buw, den wir zu Birkenfeld gebuwet han", gewesen sei. Disselnkötter bezweifelte nämlich mit Recht, daß die Bauleute im 14. Jahrhundert eine solche Burg in 19 Monaten mit Einschluß zweier Winter, das ist die Zeitspanne zwischen der Auszahlung des Lösegeldes im November 1328 und der ersten urkundlichen Erwähnung der beziehbaren Frauenburg am 28. 6.1330 im Bacharacher Vertragerrichten konnten.
Loretta hätte demnach auf ihr laut Sühnevertrag zustehendes Zerstörungsrecht verzichtet und die Balduinsburg mit einem Teil des Lösegeldes ausgebaut. Die Frauenburg war keineswegs ein bequemer Ruhesitz für Loretta, denn sie blieb dort in den 15 Jahren bis zu ihrem Tode als Herrin in ihrem kleinen Reich unermüdlich tätig. Im Vergleich zu anderen sponheimischen Burgen war die Frauenburg eine kleine Burg von rechteckigem Grundriß, 29 m lang, 9,50 m breit, mit fünf Türmen und einer 2,5 m dicken Ringmauer.
Auf einer 60 m hohen Bergkuppe gelegen, nach drei Seiten steil abfallend, konnte sie mit einer kleinen Schar gut verteidigt werden. Ihre Burgmannen, von denen wir einen, Johann von Oberwesel, namentlich kennen, wohnten in Tal-Frauenberg. Nur eine von der Frauenberger Herrin geführte Fehde ist bezeugt, die 1334 mit Blick von Lichtenberg, dem Edelknecht ihres Lehnsmannes Cuno von Daun-Oberstein. Wie Loretta hier altsponheimischen Besitz klar- und sicherstellte, ihn vorher schon durch den Rückkauf von den Schwarzenberger Lehnsleuten vergrößert hatte, so behauptete sie auch energisch ihre Rechte in dem endgültig gesicherten Birkenfelder Land gegen den trierischen Lehnsmann Godelmann von Liebenberg.
Abwanderungsversuchen trat Loretta auch in der Frauenberger Zeit hart entgegen; ein kaiserliches Auswanderungsverbot vom 27.1 2.1332 stützte sie dabei. Mit ihrer bereits auf Starkenburg praktizierten Methode, der Gefangennahme der Landflüchtigen und Bürgenstellung mit hoher Haftsumme, wehrte sie mehrfach dem Übel (1333, 1334, 1345).
Auch in der lothringischen Herrschaft Püttlingen, die ihr nach dem Tod ihres Bruders Nikolaus als Pfandbesitz für die vorenthaltene Mitgift abgetreten wurde, handelte sie so hart, wie es der Fall des Ortsvorstehers von Ranspach belegt.Gräfin Loretta nahm weiter Anteil am Geschehen auf Starkenburg, nachdem sie die Moselresidenz verlassen hatte.
Sie freute sich über die Geburt der Enkelkinder, teilte aber auch die Sorgen der jungen Familie. So beteiligte sie sich Ende der 30er Jahre bei Pfandverschreibungen für Besitz in Erden und beim vorübergehenden Zwangsverkauf der Burg Herrstein, behielt sich jedoch das Wiederkaufsrecht vor. Große Schuldenlast drückte ihren Sohn Johann III. in dieser Zeit. Erzbischof Balduin gewährte ihm finanzielle Hilfe.
Am 12. 9. 1338 erneuerte der Sohn Lorettas zur Absicherung des vordersponheimischen Besitzes und als dankbare Geste gegenüber Erzbischof Balduin das alte Lehnsverhältnis von 1190 mit dem Erzstift für die Hälfte der Starkenburg, die in der Enkircher Gemarkung lag, sowie für die Burg Birkenfeld mit den benachbarten Bännen; neu als Lehen trug Johann III. dem Erzbischof auf die halbe Burg Dill, den früheren Streubesitz Pantaleons und alles Eigengut in der Vorderen Grafschaft, als Zugabe Trarbach (villa Traynrebach) mit Zubehör rechts der Mosel, an dem Balduin wegen seiner Bedeutung als Paßschlüssel und Moselübergangsstelle sehr interessiert war.
Diese Belehnung blieb allerdings für Trarbach in der Folgezeit ohne Bedeutung. Für die Abfindung der beiden jüngeren Söhne, die früh zu geistlichen Pfründen gelangt waren, aber erst spät geweiht wurden, hatte Loretta im Bacharacher Vertrag gesorgt. Sie erlebte nicht mehr, daß Heinrich Dompropst in Straßburg und Propst in Münstermaifeld, Gottfried Archidiakon und Chorbischof von Longuyon wurden.
Das Verhältnis zu den vordersponheimischen Verwandten blieb durch die Auseinandersetzungen um Dill, dessen Anteil Pantaleon widerrechtlich an die Kreuznacher Linie verkauft hatte, gespannt, bis die Verlobung des 1332 geborenen Loretta-Enkels Johann (IV.) 1338 mit Elisabeth, der Tochter Walrams von Sponheim-Kreuznach, die Aussöhnung der Häuser brachte. Diese Sponheimer Heirat fand erst acht Jahre später statt, 1346, nach Lorettas Tod. Eine der beiden Töchter aus dieser Ehe wurde nach der Großmutter Loretta genannt; sie heiratete 1364 den Grafen Heinrich von Veldenz. Gräfin Loretta war auch Patin der Tochter ihres getreuen Ratgebers Volker von Starkenburg, die später als Nonne in das Frauenkloster Engelport eintrat.
Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985
Verwandte Themen
Loretta von Salm: Herkunft und Familie
Gräfin Loretta von Sponheim-Starkenburg,eine außergewöhnliche
Frau des 14. Jahrhunderts
Die ersten Regierungsjahre der Gräfin Loretta
Die Gefangenschaft Balduins auf der Starkenburg, der Sühnevertrag
und die Freilassung
Gräfin Loretta im Kirchenbann: die Reise nach Avignon
Die Kirchenbuße in der Heimat
Lebensausklang
Nachwirkung der Gräfin Loretta bis zum heutigen Tag
![]()
![]()
Nachrichten an Franz - Peter Kropp