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Gräfin Loretta im Kirchenbann: die Reise nach Avignon |
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Günther Böse
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| Papstpalast in Avignon |
Erzbischof Balduin hielt den Sühne- und Lösungsvertrag und respektierte die Gräfin von Sponheim und ihre Erben als ebenbürtige Partner. Er zahlte das Lösegeld überraschend schnell vor dem festgesetzten Termin; der Graf von Katzenellenbogen trat als Treuhänder nicht in Aktion.
Loretta quittierte am 23. 11. 1328 den Geldempfang: "Ich Loretta grevine von Spanheim und frowe zu Starkinberg dun kund allen luden, das der hochgeborene Furste, min Herre Baldewin Erzebischof zu Triere mir gegebin und bezalet hat funfzehntusend punt haler, die er mir Schuldig waz als von der Sunen wegen, die tzuschen yme und mir geredit und gemachet wart, sagen yne und sinen Stift der vorgescrieben Summen geldes ledig und los und quit alzumale"
Durch die Zahlung des um 4000 Pfund Heller erhöhten Lösegeldes war Loretta nun in der Lage, alten geldlichen Verpflichtungen nachzukommen. So entschädigte sie mit 700 Pfund Heller den Edelherrn Gerlach von Isenburg; ihrer Schwägerin Blancheflor, der verwitweten Gräfin von Veldenz, zahlte sie die von Graf Johann II. versprochene Mitgift von 3700 Pfund Heller aus.
Sie dachte dabei auch an die Zeit nach ihrer Regentschaft und ließ sich von den älteren Mitgliedern des Hauses Sponheim das mit ihrem Geld eingelöste verpfändete Land als ihr Eigentum bis Lebensende bestätigen. Daß der Kirchenbann nicht mehr die Wirkung wie zur Zeit der Salier- und Stauferkaiser hatte und Loretta fast unbehelligt in ihrem Lande regieren konnte, bewies ihre Teilnahme an einer von Januar bis Dezember dauernden Fehde auf dem Hunsrück, welche die Vordersponheimer mit ihr um Diller Sprengelbesitz führten.
Erzbischof Balduin, der dabei sogar ihr Verbündeter war, stieg schon nach einem halben Jahr aus, da er durch den Konflikt mit dem Papst wegen der Besetzung des Mainzer Erzstuhls voll in Anspruch genommen wurde. So konnte er sich auch nicht in dem Maße für Lorettas Lösung aus dem Kirchenbann einsetzen, wie er es gelobt hatte.
Die für Loretta wichtige Frage der Absolution konnte aber nicht länger aufgeschoben werden; für den Kirchenfrevel mußte sie Buße tun. Der Ausschluß vom Gottesdienst und den Sakramenten, der in den Kirchen ihres Landes geboten war, werden die "Hindernisse" sein, an denen es ihrwie Balduin im Sühnevertrag andeutete nicht fehlte. Als Fürsprecher bei der Kurie sprang nun an Stelle Balduins der bewährte Propst Heinrich von Sponheim ein, der im Streit zwischen Kaiser und Papst zu letzterem übergegangen war.
Als er, der Domherr in Köln, Mainz und Trier war, im Auftrag des päpstlichen Gegenkandidaten für Mainz, Heinrich von Virneburg, in Avignon verhandelte, verwandte er sich auch für seine gebannte Nichte. Er wurde von Johannes XXII. mehrfach ausgezeichnet und zum päpstlichen Hofkaplan ernannt. Für Lorettas jüngere Söhne erwirkte er geistliche Ehren und Pfründen: für Gottfried ein Kanonikat in Trier, für Heinrich eins in Verdun. Bei diesen Bestallungen überging der Papst absichtlich Balduin als Herrn der Trierer Erzdiözese.
Da die Gräfin die Auszeichnungen ihrer Kinder, die als Mitfrevler eigentlich kein geistliches Amt übernehmen durften, als ein gutes Omen für ihren Prozeß ansah, beschloß sie nun, die beschwerliche Reise nach Avignon zu unternehmen und ihre Sache selbst dort vorzutragen.
Erzbischof Balduin gab ihr ein Empfehlungsschreiben, datiert am 17. März 1330, mit,
das sich an den Papst und seine Poenitentiare wandte. Der wichtigste Passus darin lautete:
... "Ihr möchtet geruhen, der hochachtbaren Frau Loretta, Gräfin von Sponheim und
Herrin zu Starkenburg und allen den Ihren, die sich schuldig gemacht haben und es auch
noch sind, um der Gefangenschaft willen, bei der sie selbst seiner Zeit in Person und
durch die Ihrigen mich und einige meiner Geistlichen durch ein zufälliges Mißgeschick
gefangen nehmen und eine Zeitlang gefangen halten ließ, huldvoll die Gnade der
Lossprechung zu spenden und den Makel der Entkirchlichung . . . von ihnen zu nehmen"
Auffallend sind dabei der ritterliche Großmut und die elegante Verharmlosung, mit der
Balduin den Gewaltstreich von 1328 als "zufälliges Mißgeschick" (quodam casu
fortuito) entschuldigend abtat.
Er beteiligte sich auch an den beträchtlichen Reisekosten nach Südfrankreich, die seine
Trierer Kammerjuden vorstreckten.
In der Osterwoche 1330 traf Loretta mit ihrem Gefolge in der Papstresidenz ein. Bei ihr waren ihre jüngeren Söhne, die fünf Haupthelfer und Dienerschaft. Obwohl auch der Böhmenkönig Johann sich brieflich für sie beim Papst verwandt hatte, ließ man sie über eine Woche warten, bis ihr Fall zur Sprache kam und die Büßer, die kniefällig Abbitte leisteten, erhört wurden. Der greise Papst Johannes XXII., ein Franzose, war nicht gesonnen, die schwere Beleidigung eines Kirchenfürsten leicht zu nehmen, sondern legte der Gräfin und ihren Mitschuldigen schwere Bußen auf, die in der Heimat, in der Diösese Trier, abzuleisten waren.
Drei Teile sah die Kirchenbuße vor:Die Gräfin und ihre Mitschuldigen sollten sich an
einem der nächsten Feiertage, Pfingsten (27. 5.) oder Johannistag (24. 6.), an einen Ort
in der Nähe Triers begeben.
Dort sollten sie vom Ortseingang barfuß und barhäuptig nach der Kirche pilgern, die
Männer zudem in weißem Büßergewand ohne Gürtel, jeder eine brennende, vier Pfund
schwere Kerze tragen, diese kniend reumütig vor dem Hauptaltar opfern und vor der
Volksmenge ihre Schuld bekennen.
Die Gräfin durfte die schwere Kerze tragen lassen oder selbst eine leichtere tragen.
Da die Hauptschuldigen aus Furcht für ihr Leben eine öffentliche Buße in der Bischofsstadt Trier hatten vermeiden können, wurde der Gräfin weiter auferlegt, baldigst fünfzig ihrer Leute nach Trier zu schicken, die an einem Festtag vom Stadteingang aus barfüßig mit brennenden Kerzen zum Dom ziehen und dort vor allen Gläubigen die Schuld ihrer Herrin bekennen sollten.
Außerdem mußten sie vier 12 Pfund schwere Silberampeln vor dem Hochaltar aufhängen,
die als Stiftung Lorettas mit einer ewigen Ölrente verbunden waren.
Schließlich wurde den Hauptschuldigen noch zur Pflicht gemacht, zwei Jahre hintereinander
an den Samstagen der Fastenzeit zu fasten und die Armen zu speisen, die Gräfin fünf Arme
zu Ehren der fünf Wunden Christi, die anderen Schuldigen je einen Bedürftigen.
Nachdem die Büßer eidlich dem Großpoenitentiar Kardinal Gaucellin die gehorsame Befolgung aller Bußanordnungen gelobt hatten, empfingen sie die Lossprechung. Der Gräfin und ihren Kindern wurde ausdrücklich verkündet, sie seien von den Strafen absolviert, die das Konzil von Vienne 1313 in der Constitutio des Papstes Clemens V. "Si quis suadente diabolo" für Gewaltaten gegen Geistliche nicht nur für die Täter, sondern auch für deren Nachkommen festgesetzt hatte und von denen nur der Papst lösen konnte. Loretta empfing noch von dem Papst in 19 Bullen besondere Gnadenerweise; neben einem Schutzbrief vom 23. 4. 1330 für die Heimreise erhielt sie die Sondergenehmigung, einen Tragaltar zum Messelesen zu benutzen, sowie einen Ablaß in der Sterbestunde durch den Beichtvater. Ferner durfte sie bei einem Aufenthalt in interdizierten Orten eine stille Messe lesen lassen.
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| Kloster Himmerod |
Eine vierte Bulle erlaubte ihr alljährlich am Todestag ihres Mannes den Besuch von Kloster und Kirche zu Himmerod, um durch feierliche Exequien seiner zu gedenkenunbeschadet der entgegenstehenden Ordensvorschriften. Ihre noch unmündigen Söhnenicht der Erbgraf Johannkamen in den Genuß weiterer Privilegien; ihnen wurden jetzt noch Domherrenstellen in Köln und Mainz zugesprochen. Dazu vergab der Papst auch Gunsterweise an Söhne und gebildete Töchter (puellae litteratae) des hintersponheimischen Adels.
Es handelte sich hier um Pfründen und die Aufnahme in Klöster der Erzdiözese für Angehörige der Familien Boos von Waldeck, Schmidburg, Buch, Schwarzenberg und Muditz von Trarbach. Loretta konnte mit ihrer Avignonreise zufrieden sein. Sie hatte zwar nicht alle gegenüber Balduin auf der Starkenburg geäußerten Wünsche durchgesetzt, doch immerhin erreicht, nicht persönlich in der Stadt Trier zur Kirchenbuße erscheinen zu müssen.
Der ältere Back beschreibt ein solch peinliches Bußzeremoniell, das in Trier in der Regel in der Karwoche stattfand. Der öffentliche Auftritt dort hätte für die stolze Gräfin eine Demütigung bedeutet.In Verbindung mit der Reise nach Avignon stellt Disselnkötter die bis heute nicht beantwortete Frage, ob Loretta dort auch noch im Auftrag Balduins für eine Aussöhnung zwischen Papst und Kaiser sondiert habe.
Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985
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