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Die ersten Regierungsjahre der Gräfin Loretta |
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Günther Böse
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| Kopie des Sühnevertrages |
Die Hintere Grafschaft war nach dem Tode der Grafen Heinrich und Johann verwaist. Die vormundschaftliche Regierung für den ältesten Sohn, der damals höchstens neun Jahre alt war, und die Landesverwaltung übernahm die Gräfin Loretta allein, eine für die damalige Zeit erstaunliche Tatsache.
Die noch nicht 27jährige Witwe rechtfertigte das in sie gesetzte Vertrauen des Familienrates und zeigte sich allen Schwierigkeiten als Mumparse (Vormund) für Haus und Land in den über sieben Jahren ihrer Regentschaft gewachsen. "Sie wahrte", wie Friedrich Back urteilte, "ihr Recht und lebte ihrer Pflicht" Erste Aufgabe war für sie, die Erbverpflichtungen mit den geistlichen Verwandten zu regeln. Pantaleon gegenüber zeigte sie sich noch großzügiger als 1323 bei der Bildung der Diller Zwergherrschaft; Propst Heinrich versprach sie eine Jahresrente von 100 Pfund Heller aus den Gefällen des Dorfes Wolf. Im Gegensatz zu dem unzuverlässigen Schwager Pantaleon sollte Oheim Heinrich sich als kluger Ratgeber und treuer Helfer erweisen. Bei der Besiegelung der Erbabfindung am 1. 4.1324, bei der die wichtigsten Verwandten zugegen waren, gab es für Loretta ein Wiedersehen mit ihrem Vater.
Die wirtschaftliche Lage sah in der ersten Zeit der Regierung Lorettas nicht rosig aus. Im elterlichen Hause Salm hatte sie schon früh finanzielle Nöte erfahren, jetzt mußte sie in eigener Verantwortung haushalten. Die Legate für Himmerod konnte sie nicht auszahlen; ebenso entfielen vorerst die ihr von ihrem Schwiegervater vor seinem Tode aufgetragenen Ewigmeßbestimmungen in den Kirchen von Enkirch und Wolf.
Von ihrer Salmer Mitgift hatte sie bisher kaum etwas gesehen, die väterliche Schuld hatte sich inzwischen auf 3500 Metzer Pfund Heller erhöht. Ihr Vater stellte ihr dafür zahlungskräftige Bürgen, sogar Johannes Vogt von Hunolstein. 1325 mußte Loretta bei ihrem Lehnsmann Endries von Oberstein ein größeres Darlehen, 1000 Pfund Heller, aufnehmen, für das sie jährlich 11 % Zinsen aus der Bede der Brombacher Pflege zahlte!
Außer finanziellen Sorgen sah sich die junge Regentin einem anderen Zeitübel
konfrontiert, der verstärkt auftretenden Landflucht, die besonders für kleine
Territorien ohne Städte schlimme Folgen hatte.
Ihr rückte Loretta früh zu Leibe. In zwei Fällen, in denen angesehene Leute wie der
gräfliche Kellner Johann von Enkirch und der Schultheiß Sybel von Buhlenberg rumen, d.
h. räumen, mit Hab und Gut auswandern wollten, ging sie rigoros vor durch Androhung hoher
Strafen, Festnahme, Forderung einer hohen Zahl von Bürgen (bis 90 Personen) bzw. Zahlung
sehr hoher Haftpflichtsummen (2000 Pfund Heller).
So hatte Loretta im ersten Jahr ihrer Herrschaft Exempla statuiert, die männlicher Entschlußkraft nicht nachstanden. Bald wurde sie aber vor ernstere politische Probleme gestellt. Seit dem Sieg Ludwigs des Bayern im Kampf um die Nachfolge Heinrichs VII. widmete sich Sponheims mächtiger Nachbar, Erzbischof Balduin von Trier, mit aller Kraft dem inneren und äußeren Ausbau des Erzstifts. Ließen nach Graf Johanns II. Tod die neu erbauten trierischen Burgen Baldenau und Balduinseck beide Sponheimer Linien mißtrauisch werden, so mußten Balduins Pläne um das Kröver Reich die Starkenburger äußerst reizen.
Dieses Überbleibsel eines ehemals größeren Reichsgutes hatte 1274 König Rudolf von Habsburg an die Moselsponheimer verpfändet. König Ludwig der Bayer erlaubte Balduin 1314, die Reichspfandschaften in seiner Erzdiözese einzulösen, was aber Graf Johann II. nicht akzeptieren konnte. Der Wittelsbacher, den der Trierer Erzbischof und der Starkenburger Graf bei seiner Kandidatur unterstützt hatten, versprach darauf Graf Johann die Nichteinlösbarkeit des Kröver Pfandgutes zu seinen Lebzeiten. Ebenso mußte 1324 Balduins Versuch, die Kröver Vogtei dem verschuldeten Inhaber Aegidius (Gilles) von Daun abzukaufen, auf den Einspruch der Gräfin Loretta gestoßen sein, der ein erzbischöflicher Vogt weniger genehm sein konnte als der schwache Dauner.
Die Beziehungen zwischen den einst befreundeten Parteien waren durch das Kröver Streitobjekt schon leicht getrübt, als Loretta ihre erste Bewährungsprobe, die Fehde mit dem Wildgrafen Friedrich von Kirburg, einem angesehenen Lehnsmann des Trierer Erzbischofs, zu bestehen hatte. Schon die Vorfahren des Kirburgers lebten in Reibereien mit den Herren der Hinteren Grafschaft, in deren südlichem Teil Streubesitz der Wildund Raugrafen lag, wegen des Rechts an Land und Leuten, besonders im Gebiet um Herrstein-Wörresbach.
Der Wildgraf, als gewalttätig verrufen, glaubte, mit der jungen Regentin leichtes Spiel zu haben, und sagte ihr Fehde an. Aber die Gräfin kam ihm zuvor, ließ ihn von ihren Reisigen unter der Führung Richwins von Mielen und Heinrich Struppenhavers überfallen und gefangennehmen. Auf der Starkenburg hielt sie ihn so lange in strenger Haft, bis er sich mit seinem Sohn unterwarf. Er mußte erblicher Lehnsmann ihres noch nicht zwölfjährigen Sohnes Johann werden, für sich und seine Erben Sühne und Urfehde schwören.
Den Sühnebrief vom 12. 3. 1327 siegelten zehn hochedle Herren, an ihrer Spitze Erzbischof Balduin sowie die Grafen von Veldenz und Sponheim Kreuznach. Den Lehnsrevers ließ sich die vorsichtige Gräfin am 5. April auch von dem Sohn des Kirburgers bestätigen. Bei Nichteinhaltung der Lehnsverpflichtung waren Friedrich und Godfried von Kirburg bereit, in einem Einlager in Enkirch bis zum Einlösungstag zu verbleiben.In der Kirburger Fehde hatte Loretta nicht nur ihre Rechte in Herrstein gesichert, sondern auch die Vorrangstellung gegenüber den alteingesessenen Wildgrafen behauptet.
1327 wird der Name Lorettas noch in Verbindung mit zwei anderen Fehden genannt. Die eine mit Aegidius von Daun, gegen den die Einwohner des Kröver Fiskus zusammen mit der Gräfin standen vielleicht wegen des beabsichtigten Verkaufs der Vogtei , scheint nicht zum Ausbruch gekommen zu sein. Die zweite Fehde führte über ein halbes Jahr erfolglos Schwager Pantaleon, der Herr von halb Dill, gegen Johannes Vogt von Hunolstein. Ob Loretta oder ihr Vater, Graf Salm, der noch gewisse Rechte an Hunolstein beanspruchte, in der Hunolsteiner Fehde Pantaleon offen unterstützten, bleibt unklar.
Quelle:Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985
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