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| Die Bauern als Leibeigene | |
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Als die Franken den Hunsrück besiedelten, nahmen sie Besitz von Grund und Boden. Jeder Freie mußte die Kriegszüge mitmachen. Um sich der Pflicht des Heerbannes zu entziehen, übertrugen in späteren Jahren viele Freie ihre Güter an andere und nahmen sie von diesen als Lehen zurück. Sie wurden Lehnsleute. Auf diese Weise entstand auf der einen Seite der Großgrundbesitz und auf der anderen der Stand der "armen Leute", ein Name, mit dem man gemeinhin die Bauern bezeichnete, die in Abhängigkeit von einem Gutsherrn auf einem von diesem geliehenen Stück Land lebten. Im späteren Mittelalter gab es nur "Herren und Knechte", der Stand der freien Bauern war ganz verschwunden. Die Herren besaßen alles Land als Eigentum. In unserer Gegend waren es vornehmlich die Grafen von Sponheim, die Erzbischöfe von Trier, das Kloster Ravengiersburg und später, vom 15. Jahrhundert an hauptsächlich die Herzöge von Simmern, die sich in Grund und Boden teilten. Die Untertanen dieser Herren, also alle Bewohner der in diesem Gebiete liegenden Dörfer, Weiler und Höfe waren leibeigene Leute. Sie bebauten entweder ein geliehenes Gut und hießen dann Lehnsleute, oder sie arbeiteten mit Weib und Kind auf dem Herrnhofe, erhielten dort eine Hütte oder Kote zur Wohnung angewiesen und wurden deshalb Köter oder Knöderer genannt.
Die Verhältnisse, in denen die Leibeigenen lebten, waren oft recht drückend, sie waren in Wahrheit "arme Leute". Ihre Hütte stand auf fremdem Boden, das Gut auf dem sie sich nährten, gehörte einem Herrn. War nützte sie Vieh und Ackergeräte, die ihr Eigentum waren, wenn es dem Lehnsherrn einfiel, ihnen das Lehnsgut zu entziehen. Der Knecht heutigen Tages sucht sich seinen Herrn und bleibt bei ihm, solange es ihm gefällt. Dem Leibeigenen war schon mit der Geburt sein Herr gegeben, in seinem Dienst mußte er ausharren, bis ihn dessen Milde oder der Tod davon erlöste. Es stand im Belieben desselben, seine Leibeigenen zu verschenken, zu verkaufen oder zu vertauschen. Wurde nämlich ein Stück Land einem anderen Herrn übertragen, so mußten auch die Leibeigenen dem neuen Besitzer dienstbar werden. Kein Leibeigener durfte seinen Wohnort ohne Genehmigung verlassen, um sich an einem anderen Orte niederzulassen. Ja, nicht einmal die Heirat durfte ohne Einwilligung des Herrn geschlossen werden.
Durch die Bemühungen der Kirche wurde mit der zeit das Drückende des Leibeigenschaftsverhältnisses mehr und mehr gemildert. Besonders waren es die Pröpste des Klosters Ravengiersburg, die sich ihrer Leute gegen die Bedrückungen der Schirmvögte annahmen und sich auch in vielen anderen Beziehungen als gütige Herren ihrer Untertanen erwiesen.