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| Landadel in der Region | |
Aus dem Königreich Karl des Großen entwickeln sich zwei, den Eifelraum teilende Herzogtümer, deren Grenze die alte römische bleibt; die Südeifel gehört zum Herzogtum Oberlothringen. Die Stelle der allmählich verschwindenden Gaugrenzen nehmen nunmehr Grafschaften ein, deren Herren Hoheitsrechte beanspruchen, die sie energisch gegen Widersacher verteidigen. Jeder ist darauf aus, seinen Einflußbereich zu vergrößern. Land und seine Bewirtschaftung sind nun einmal, nicht nur im Eifelland, durch das ganze Mittelalter bis in unsere Zeit Grundlagen der Existenz, weniger Gewerbe und Handel, für die es in diesem Raum ohnehin kaum Möglichkeiten gibt.
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| Burg Manderscheid |
Je mehr Leibeigene, Abgabenpflichtige und Arbeitskräfte einer besitzt, um so größer sein Wohlstand, sein Einfluß. Als äußere Kennzeichen, auch Grundlage ständiger Macht, errichten die neuen Grundherren Burgen, nach denen sie sich und ihren Territorialbereich nennen ein Prozeß, der hier im 13. Jh. einsetzt.
So entstehen zuweilen geradezu winzige Herrschaften mit schwer zu bezwingenden festen Burghäusern, durchweg echten Felshorsten, von denen sie ihre Untertanen beherrschen.
Überwachung, Einbringung, Verwaltung der Natural-Abgaben obliegen ihrem Vogt, auch Burggraf genannt. Zwischen 11. und 13. Jh. sind in der ganzen Eifel rund 160 solcher Burgsitze nachgewiesen, von denen eine Reihe im Eifelkreis Wittlich liegt, darunter Manderscheids Ober- und Niederburg. Jene wird 1140 kurtrierisch, diese Sitz und Residenz der Herren und späteren Reichsgrafen von Manderscheid. Nach Dr. Weins: "Kein anderes Geschlecht des Kreises oder der Eifel kann sich mit den Manderscheids an Einfluß und Macht messen. Wir finden sie als Ritter auf Kreuzzügen und Turnieren, als Geistliche in Klöstern und Domkirchen; sie sind Ratgeber bei Füsten und Königen und versuchen sogar, den Erzstuhl Trier in ihre Hand zu bekommen ."
Die neuen Herren, hervorgegangen aus Ministerialen, Vögten, Burggrafen auf königlichen Hofgütern, sind auf uneingeschränkte territoriale Souveränität aus; sie fügen sich nicht mehr der ohnehin lockeren allgemeinen Gerichtsbarkeit. Zwar bietet die dichtbewaldete, zerklüftete Mittelgebirgslandschaft wenig Möglichkeiten zu größeren Territorien; die Klöster (zu denen 1135 die Zisterzienserabtei Himmerod kommt) sind längst im Besitz der ertragreichsten Teile, verfügen über volle hoheitliche Rechte, ihrerseits stets bestrebt, die noch freien, rein weltlichen Herrschaften unter den Krummstab zu bringen.
Diese kirchlichen Machtbereiche brachten das Siedlungsbild zustande, das - so ein Historiker - im großen und ganzen noch in unseren Tagen nachweisbar ist.
Quelle: Jahrbuch Kreis Bernkastel Wittlich 1977 Vitalis Pantenburg